Ratgeber

Presse am Einsatzort: Umgang mit Journalisten, Pressesprecher und schwierigen Lagen

Stand: Oktober 2026

Spätestens bei größeren Einsätzen stehen Journalisten an der Absperrung. Wer am Einsatzort dann mit ihnen spricht und was gesagt wird, prägt das Bild der Feuerwehr. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was alle Einsatzkräfte, die Führungskräfte und der Pressesprecher wissen sollten.

Landesrecht (Pressegesetz, Feuerwehrgesetz) und Ihre Dienstanweisung gehen vor. Die Hinweise hier sind eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Warum Presse für die Feuerwehr wichtig ist

Die Presse ist in der Regel nicht der Feind der Betroffenen oder der Einsatzkräfte. Sie macht Werbung für die Feuerwehr, wirkt wie eine Qualitätssicherung, klärt über Gefahren auf und weckt bei großen Schadenslagen Spendenbereitschaft und Hilfsbereitschaft. Für die Krisenkommunikation ist sie zudem ein wichtiger Weg zur Bevölkerung.

Für alle Einsatzkräfte

  • Freundlich sein und bleiben. Ein „Kann ich Ihnen helfen?“ öffnet mehr Türen als ein Abwimmeln.
  • Nichts Unbedachtes sagen. Keine Vermutungen, keine politischen Äußerungen, kein Rumdiskutieren.
  • Keine Floskeln wie „Ich rede nicht mit der Presse“. Besser: „Dazu gibt Ihnen unser Einsatzleiter gern Auskunft.“
  • Sicher bleiben. Journalisten gefährden sich im Gefahrenbereich selbst und andere. Halten Sie sie dort fern.
  • Weitervermitteln. Am besten verweisen Sie Pressevertreter an die Einsatzleitung oder den Pressesprecher, bringen sie dorthin oder lassen sie am Absperrbereich warten und melden sie per Funk an.

Für Führungskräfte

  • Auf Augenhöhe kommunizieren und trotzdem ausführlich erklären.
  • Presse als Chance begreifen. Sie hilft, das Geschehen einzuordnen und zu erklären, warum die Feuerwehr etwas tut — oder bewusst nicht tut.
  • Informationen abstimmen mit Polizei, Rettungsdienst und weiteren Stellen.
  • Keine Bevorzugung einzelner Journalisten. Alle bekommen dieselben Informationen.
  • Die Art der Berichterstattung bestimmen wir nicht. Mit unserem Handeln und einer guten Information können wir sie aber positiv beeinflussen.
  • Gelassen bleiben. Nicht jede Ungenauigkeit nachtragen, auch wenn am Ende wieder jedes Fahrzeug ein „Löschzug“ ist.
  • Rechtzeitig Unterstützung anfordern. Ist die Lage groß oder unübersichtlich, fordern Sie einen Pressesprecher nach.

Der Pressesprecher: eine Funktion, keine Nebensache

  • Pressebetreuung ist eine eigene Funktion, keine Aufgabe, die jeder nebenbei miterledigt. Auch der Einsatzleiter kann sie nicht zusätzlich leisten, braucht aber ihre Zuarbeit — und der Pressesprecher braucht die der Einsatzleitung.
  • Fachliches Verständnis: Wer anderen etwas erklären will, muss es selbst verstehen — vom Einsatzablauf und der Technik bis zur Struktur der Einsatzleitung. Kenntnisse über Rettungsdienst und Polizei helfen.
  • Presseverständnis: Wie arbeiten Redaktionen, welche Fristen haben sie?
  • Persönliche Stärken: Kontaktfreudigkeit, sicheres Auftreten und ein sicherer Umgang mit Sprache und Bild.
  • Bei Großlagen kommen feste Zeitfenster für Statements, Pressekonferenzen und eine abgestimmte erste Mitteilung dazu. Vielerorts gibt es dafür Fachberater oder Einheiten für Presse- und Medienarbeit, die Sie nachfordern können.

Welche Informationen gehen an die Presse?

  • Informationspflicht der Behörde: Nach den Landespressegesetzen sind Behörden verpflichtet, Pressevertretern Auskünfte zu erteilen, soweit dem nicht Geheimhaltungsvorschriften, schwebende Verfahren oder schutzwürdige Interessen entgegenstehen. Die Pflicht trifft die Behörde (Gemeinde, Landkreis), nicht die einzelne Einsatzkraft.
  • Korrekt, recherchiert und einheitlich: Man muss nicht alles sagen, aber was man sagt, muss stimmen.
  • Abstimmung mit den anderen Beteiligten, besonders mit der Polizei.
  • Verständlich aufbereiten. Erklären Sie Fachbegriffe.
  • Unbekanntes nicht ausschmücken. Wenn Sie etwas nicht wissen, etwa die Schadenshöhe, sagen Sie nichts dazu.
  • Keine Mutmaßungen anstellen und sich in Interviews nicht dazu verleiten lassen.
  • Persönlichkeitsrechte und weitere Rechte von Betroffenen (Hausrecht, höchstpersönlicher Lebensbereich) beachten. Siehe Was darf die Feuerwehr veröffentlichen?

Schlechte Nachrichten

  • Zeit lassen: Bei Toten, Schwerverletzten und Ähnlichem geben Sie Informationen zeitverzögert heraus. Angehörige sollen es von der Polizei oder von Seelsorgern erfahren, nicht aus Presse oder sozialen Medien. Das gilt genauso für Ihre eigenen Kanäle.
  • Sachlich und nüchtern kommunizieren. Auch Schreckliches braucht angemessene, einfache Worte.
  • Mitgefühl zeigen, nicht mitleiden. Empathisch bleiben, ohne sich vereinnahmen zu lassen.
  • Vorbereiten. Überlegen Sie sich vorher, wie Sie mit solchen Lagen und mit eigenen Fehlern umgehen.
  • Bei Eigenbeteiligung (eigene Einsatzkräfte betroffen, eigener Fehler): Nachfordern und die Kommunikation abgeben. Wer selbst betroffen ist, sollte nicht auch die Pressearbeit machen.
  • Selbsttötung: Berichten Sie zurückhaltend und ohne Einzelheiten, wie es auch der Pressekodex empfiehlt. Fügen Sie Hinweise auf Hilfsangebote an, z. B. die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, kostenlos).

Gaffer und Störer

  • Polizei hinzuziehen: Fordern Sie Amtshilfe der Polizei an.
  • Platzverweis: Steht die Polizei nicht zur Verfügung, geben die Feuerwehrgesetze der Länder Führungsdienstgraden das Recht, das Betreten der Schadensstelle zu verbieten, Personen zu verweisen und den Einsatzraum zu sperren, wenn der Einsatz sonst behindert würde. In Bayern ist das in Art. 24 BayFwG geregelt, in anderen Ländern ähnlich.
  • Rechtlich nicht egal: Aufnahmen von hilflosen Personen oder Verstorbenen können strafbar sein (§ 201a StGB), ebenso das Behindern von Hilfeleistenden (§ 323c StGB).
  • Sichtschutz kann sinnvoll sein, schafft aber auch Probleme: Journalisten weichen aus und suchen sich eigene Blickwinkel, ohne dass Sie das kontrollieren. Sprechen Sie das Vorgehen in der Einsatzleitung ab.

Checkliste für Führungskräfte

  • Ist ein Pressesprecher bestimmt oder nachgefordert?
  • Wissen alle Einsatzkräfte, an wen sie Journalisten verweisen?
  • Sind Gefahrenbereich und Absperrung so gewählt, dass Journalisten sicher stehen?
  • Sind die Informationen mit Polizei und Rettungsdienst abgestimmt?
  • Werden alle Medien gleich behandelt?
  • Bei Toten oder Schwerverletzten: Angehörige zuerst, dann die Presse?
  • Gibt es bei Selbsttötung einen Hinweis auf Hilfsangebote?

Den schriftlichen Bericht bauen Sie nach dem Ratgeber Pressebericht der Feuerwehr schreiben auf.

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